Ein kurzer Überblick
Eichordnung
Konformitätsprüfung von Volumenmessgeräten nach Eichordnung
Entsprechend den Vorgaben der Eichordnung können Hersteller seit 12.08.1988 die Konformität von Volumenmessgeräten mit den Anforderungen der deutschen Eichordnung bescheinigen. Grundlagen hierfür sind die Vorgaben der deutschen Eichordnung Anlage 12 sowie die DIN 12600, in der das Verfahren der Konformitätsprüfung beschrieben ist.
Diese Konformitätsbescheinigung ist für Volumenmessgeräte erforderlich, die im gesetzlich geregelten Bereich zur Anwendung kommen. Konformitätsbescheinigungen können nur für Volumenmessgeräte der Klassen A und AS ausgestellt werden.
Die Übereinstimmung mit den Anforderungen der deutschen Eichordnung,
sowie der entsprechenden Produkt-Norm wird durch ein „H“ gekennzeichnet.
Diese Kennzeichnung befindet sich direkt auf dem Produkt, alternativ
auf der Verpackung.