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REACH-Verordnung

Ein kurzer Überblick

REACH- Chemikalien-Verordung für gefährliche Stoffe

REACH ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite vom Umwelt-Bundesamt

Registration

Registrierung

Evaluation

Bewertung

Authorisation

Zulassung

of

von

Chemicals

Chemikalien

REACH kann den Hersteller oder Importeur von chemischen Stoffen betreffen.
Diese werden durch REACH verpflichtet, die gefährlichen Eigenschaften (zum Beispiel umweltgefährlich, giftig, krebserregend) der Stoffe zu ermitteln und die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt abzuschätzen. Zudem sind die Hersteller oder Importeure verpflichtet, den Anwender über gefährliche Eigenschaften und die sichere Verwendung der Stoffe zu informieren.

REACH kann den Hersteller oder Importeur von chemischen Stoffen betreffen. Von REACH werden alle gefährlichen chemischen Stoffe erfasst, die mindestens in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr in der EU produziert oder in die EU importiert werden. Diese Stoffe müssen vom Hersteller oder Importeur registriert werden. Desweiteren werden von REACH bestimmte gefährliche Stoffe beschränkt oder verboten.